Wer übernimmt die Kosten einer Kinder- und Jugendpsychotherapie?

Die Kostenübernahmen für eine Kinder- und Jugendpsychotherapie sind auf folgende Weisen möglich:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Psychotherapie als Krankenbehandlung ist in der GKV eine Regelleistung und wird in voller Höhe übernommen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung. Sie benötigen lediglich die Krankenversicherungskarte, die Sie bitte zum ersten Termin und zu Beginn eines jeden Quartals mitbringen.

Private Krankenversicherung

Ob und inwieweit die Therapiekosten erstattet werden, hängt von den Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrages ab. Daher sollten Sie vor der Therapieaufnahme prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsträger die Kosten übernimmt.
Die Abrechnung der Therapiekosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und hier nach dem üblichen 2,3-fachen Steigerungssatz.

Selbstzahler:innen

Eine Kindertherapie bzw. eine Jugendtherapie kann auch privat abgerechnet werden. Das Honorar für Psychotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP mit dem gesetzlich vorgegebenen Steigerungssatz.

Terminvereinbarung / Absageregelung / Ausfallhonorar:

Termine, die vereinbart werden, sind verbindlich. Damit stimmen Sie auch einer Absageregelung zu. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen problemlos bis zu 24 Stunden vorher abzusagen. Sitzungen, die Sie zu kurzfristig absagen, können nicht mehr neu belegt werden. Daher wird ein Ausfallhonorar gestellt. Die Honorarbedingungen werden vor Aufnahme einer Therapie in einem Behandlungsvertrag vereinbart.